Datenschutz nach DS-GVO Verantwortlich: Dorothee`s Privatzimmer
Dorothee Kuban ,
Tel. 05841/6346 Verarbeiten und Nutzen der Daten durch die Vermietung (Dorothee`s Privatzimmer) Mit Verarbeiten meint der Gesetzgeber das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten. Veröffentlichungen im Internet Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet ist grundsätzlich unzulässig, –, es sei denn, der Betroffene erklärt sich schriftlich damit einverstanden. Cookies werden nicht verwendet. Wir verpflichten uns , folgende Grundregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten: Verwendet werden personenbezogene Daten nur für Zwecke der Vermietung. Die Daten werden nicht ohne schriftliche Zustimmung weitergegeben – es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vor. Der interne Zugriff auf personenbezogene Daten wird nur auf bestimmte Personen beschränkt. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten personenbezogenen Daten maschinell gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen, und sie in der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet und in Zeitungen veröffentlicht werden dürfen. Eine Weitergabe der im Rahmen einer Veranstaltung angegebenen personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt (außer an Wertungsturnieren zur Erstellung der ELO- bzw. DWZ-Rangliste der Schachverbände). Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die hier erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Ferner erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsansprüche
seitens des Teilnehmers genutzt werden dürfen. Bildrechte: Das Urheberrecht an einem Bild steht immer dem Fotografen zu. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Nehmen Personen jedoch an öffentlichen Veranstaltungen teil oder sind sie nur Beiwerk einer Fotografie, müssen sich Fotografen keine explizite Zustimmung der Abgebildeten einholen. Auch Personen, die sich regelrecht in Pose setzen, können durch ihre schlüssige Handlung eine sogenannte konkludente Einwilligung zur Aufnahme geben. Soweit keine gesetzliche Ausnahme nach § 23 KunstUrhG vorliegt, dürfen Fotos von Personen nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Prinzipiell gilt damit auch bei Gruppenfotos, dass eine Einwilligung jeder einzelnen Person einzuholen ist, wenn diese Gruppe als Bildzweck/ Hauptmotiv erfasst werden soll. Bei Aufnahmen von Minderjährigen bedarf es neben der Einwilligung des Minderjährigen zudem der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. |